Pflichtpraktikum

Pflichtpraktikum für Direktstudierende

Die Modulübersicht bzw. das Modulhandbuch des Studienganges Soziale Arbeit sieht zwei Praktika vor. Eines zwischen dem 1. und 2. Semester, welches das 4 Wochen Praktikum beinhaltet und das 100 Tage Praktikum im 4. Semester.

Diese Pflichtpraktika können im Ausland absolviert werden.

Ablauf

  1. Kontakt zum Praxisamt aufnehmen Herr Marcel Krebs
  2. Erstellen eines Motivationsschreibens
  3. Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich? Müssen gegebenenfalls weitere Qualifikationen erworben werden?
  4. Suche einer geeigneten Praxisstelle in Absprache mit der Praxiskontaktstelle der Fakultät Soziale Arbeit und dem International Office an der Hochschule. Mittweida. Berücksichtigung der BAG Richtlinien
  5. Inhaltliche Organisation des Auslandsaufenthaltes. Finanzierung, Unterkunft, Versicherungsschutz. Dies kann ebenfalls gemeinsam mit Frau Beyer und ggf. dem International Office geplant werden.

Für das Absolvieren des Pflichtpraktikums im Ausland eignet sich aufgrund weniger hoher Qualitätsanforderungen an die Praxisstelle das 4-Wochen Praktikum eher. Zentral ist, dass die gewählte Praxisstelle einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit entspricht.

Das Absolvieren des 100 - Tage Praktikums ist mit einer hohen Organisation und weitem zeitlichen Vorlauf verbunden, da an dieses Praktikum Ihre staatliche Anerkennung geknüpft ist. Interessieren Sie sich dafür, ihr 100 - Tage Praktikum im Ausland zu absolvieren, empfiehlt es sich bereits zum Beginn Ihres Studiums Kontakt zur Praxiskontaktstelle aufzunehmen.