SMWK - Teilhabe Landwirtschaft

Thema

Stakeholderanalyse zu Beratungsangeboten im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung für Arbeitgeber:innen

Laufzeit

03/2022 - 09/2022

Forschungsaufgabe / Kurzbeschreibung

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, insbesondere am Arbeitsleben, ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel. Um dieses zu erreichen werden normative, regulative und finanzielle Steuerungen verwandt, bei denen das Bundesteilhabegesetz (BTHG) respektive SGB IX eine herausgehobene Stellung einnimmt. Ausgehend von dem im BTHG neu geschaffenen Instrument Andere Leistungsanbieter konnten durch den Antragsteller im EU-EIP-AGRI-Projekt InnoLAWI – Landwirtschaftliche Unternehmen als Anbieter sozialer Dienstleistungen 2018 bis 2021 auf der Basis der Kennzahlen und Entwicklungsstrategien konkreter landwirtschaftlicher Unternehmen nicht nur ein Handlungsleitfaden erstellt, sondern das Instrument in Sachsen fachlich und politisch platziert werden. Dieser Ansatz sichert Menschen mit Behinderungen – zusätzlich zur Werkstatt für Menschen mit Behinderung – alternative Beschäftigungsmöglichkeiten und Unternehmen die Möglichkeit der Arbeitskräftesicherung. Allerdings – so der Befund – ist das Feld der Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen teils stark (institutionell) segmentiert, teils so komplex, sodass die einzelnen Stakeholder (Arbeitgeber:innen, Bildungseinrichtungen, Beratungsstellen, Menschen mit Behinderungen, Kostenträger etc.) nur begrenzt handlungsfähig sind.

Im Zentrum unseres Ansatzes stehen (zunächst) klein- und mittelständische Unternehmen, insbesondere Landwirtschaftsbetriebe. Die wissenschaftliche Begleitung und Beratung der landwirtschaftlichen Pilotbetriebe innerhalb des Projekts zeigte, wie essentiell eine umfassende Begleitung interessierter Arbeitgeber:innen ist. In der abschließenden Evaluierungsbefragung der 20 begleiteten oder am Projekt interessierten Betriebe wurde deutlich, dass ihnen keine Anlaufstelle bekannt ist, die aktiv die Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderung initiiert und begleitet. Bereits vor der konkreten unternehmensbezogenen Begleitung und Beratung ist erforderlich, dass eine Koordinierungsstelle aktiv informiert, ggf. anschließend unterstützt und begleitet. Eine umfassende und diversifizierte Teilhabe von Menschen auf dem Arbeitsmarkt ist ohne fachliche Koordinierungsleistung (gegenwärtig) nicht umsetzbar. Der in 2021 verabschiedete § 185a SGB IX hat grundsätzlich einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber zum Ziel, die zu Fragen rund um Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen informieren, beraten und unterstützen. Mit dem hier beantragten Forschungsvorhaben soll nun in Sachsen untersucht werden, inwieweit eine solche Stelle im Feld bereits vorhandener Beratungs-, Begleitungs- und Informationsangebote für Unternehmen fachlich sinnvoll und nachhaltig etabliert werden kann. Über eine Netzwerkanalyse vorhandener Akteure/Stakeholder soll die strukturelle Lücke wissenschaftlich identifiziert und analysiert werden, um darauf aufbauend das mögliche Profil einer Koordinierungsstelle (z.B. hinsichtlich des Netzwerkcharakters, der Aufgabenbeschreibungen, der (digitalen) Zugangsmöglichkeiten) aufzuzeigen.