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Teilhabe und Inklusion

Menschen mit Behinderung möchten ein möglichst normales Leben führen. Sie wollen genauso leben wie nichtbehinderte Menschen auch. Das heißt, mobil zu sein und den Alltag so selbständig wie möglich zu bewältigen. Durch Teilhabemöglichkeiten in der Landwirtschaft wird für Menschen mit Behinderung ein Berufsfeld geöffnet, für das sie sich selbst entscheiden können. Es bietet Raum für die eigene Berufswahl und eine arbeitsmarktnahe Beschäftigung zum sich selbst auszuprobieren. Erfahren Sie mehr zu Teilhabe und Inklusion. mehr

Andere Leistungsanbieter in der Landwirtschaft

Der Andere Leistungsanbieter in der Landwirtschaft ist ein Alternativangebot zur Teilhabe am Arbeitsleben neben den Angeboten der Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM). Das heißt, dass Menschen mit Behinderungen, die ein Recht auf einen Werkstattplatz haben nicht mehr zwingend eine WfbM besuchen müssen. Sie können seit 2018 auch bei einem anderen Leistungsanbieter gemäß § 60 Abs. 1 SGB IX im Berufsbildungs- oder im Arbeitsbereich tätig sein.

Andere Leistungsanbieter können in verschiedensten Branchen angesiedelt sein. Sie haben ähnliche Vorgaben wie Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Dennoch grenzen sie sich durch einige Ausnahmen von den WfbM ab:

  • keine förmliche Anerkennung,
  • keine Mindestplatzzahl oder Aufnahmeverpflichtung,
  • eine Beschränkung des Angebots auf (Teil-)Leistungen nach § 57 oder § 58 SGB IX,
  • die Verhandlung entsprechend dem Angebot angepasster Betreuungsschlüssel mit dem Kostenträger ist möglich.

Die Landwirtschaft bietet aufgrund ihrer vielfältigen Arbeitsfelder besonderen Raum für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung. Innerhalb des Projekts InnoLAWI – Landwirtschaftsbetriebe als Anbieter sozialer Dienstleistungen haben sich bereits zwei Landwirtschaftsbetriebe zum Anderen Leistungsanbieter etabliert:

  • Biohof Franke in Crimmitschau mehr
  • Luisenhof- Gemeinschaft in Langenchursdorf mehr