Antrittsvorlesung Prof. Dr. Isolde Heintze

Am 01.10.2013 fand in Roßwein die Antrittsvorlesung von Frau Prof. Dr. Isolde Heintze zum Thema „Kommunale Sozialberichterstattung - Notwendigkeit, Schwierigkeit, Wirklichkeit“ statt. Die Dekanin der Fakultät Soziale Arbeit, Frau Prof. Dr. Christina Niedermeier (Bild rechts oben), begrüßte alle Anwesenden, darunter nicht nur Professorinnen und Professoren und Studierende der Fakultät sondern auch Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen aus dem regionalen Umfeld der Fakultät sowie Familienangehörige von Frau Prof. Heintze. Nach den herzlichen Begrüßungsworten begann Frau Prof. Heintze ihren Vortrag.

Dieser hatte zum Ziel, den Nutzen einer kommunalen Sozialberichterstattung als Grundlage für die Sozialplanung und damit auch für sozialpolitische Entscheidungen in den Kommunen für die am Planungsprozess beteiligten Akteure zu verdeutlichen. Dazu hat Frau Prof. Heintze einerseits die Notwendigkeit einer kommunalen Sozialberichterstattung dargestellt und andererseits Probleme und Barrieren benannt und analysiert, die die Entwicklung eines Berichtwesens erschweren und deren Sinnhaftigkeit in Frage stellen. Schließlich ist sie in einem Fazit darauf eingegangen, was Sozialberichterstattung wirklich leisten kann und welche Anforderungen dazu erfüllt sein sollten.

Sowohl aus sozialwissenschaftlicher, sozialplanerischer und auch aus kommunalpolitischer Perspektive besteht ein breiter wissenschaftlicher Konsens über die Notwendigkeit einer kontinuierlichen, kleinräumigen und zeitnahen kommunalen Sozialberichterstattung zu den Lebens- und Versorgungslagen ortsansässiger Bevölkerungsgruppen. Obwohl diese als Legitimationsgrundlage für politische Entscheidungsprozesse bezüglich der Ausgestaltung kommunaler Daseinsfürsorge dient, erscheint sie aber auch in der Politik und in der Verwaltung aufgrund unterschiedlicher Restriktionen nach wie vor als „schwierig“

Dazu gehört beispielsweise die Berücksichtigung der in den Kommunen höchst ungleichen Planungskulturen und Organisationsformen, in denen kommunale Sozialberichterstattung verortet ist. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls auf die oftmals uneinheitliche Operationalisierung, Indikatorenbildung und Datenaufbereitung im Rahmen kommunaler Sozialberichterstattung hinzuweisen. Darüber hinaus bedarf es in den Kommunen auch einer fundierten Auseinandersetzung mit dem Begriff „Sozialraum“ und dem Konzept der Sozialraumanalyse sowie der Beachtung der divergierenden Interessen der am Planungsprozess zu beteiligenden Akteure und die finanzielle Situation der Kommunen.

Zum Abschluss ihres Vortrages zeigte Frau Prof. Heintze noch einmal auf, inwiefern durch eine kommunale Sozialberichterstattung und den daraus resultierenden Maßnahmen die Lebenssituation der Bevölkerung in einer Kommune verbessert werden kann und die Region für eine dauerhafte Lebensperspektive attraktiv gestaltet werden kann. Darüber hinaus ermöglicht kommunale Sozialberichterstattung einen zielgerichteten und i. d. R. auch effektiven Einsatz der knappen finanziellen Ressourcen. Die Kontinuität, die Ausdauer und der unbedingte Wille zur Umsetzung einer solchen Berichterstattung stellen den Aufwand, der sich daraus ergibt, in das richtige Verhältnis, dann wird Sozialberichterstattung auch wirklich.

Bei Interesse an den vollständigen Ausführungen der Antrittsvorlesung ist eine persönliche Kontaktaufnahme mit Frau Prof. Heintze jederzeit möglich (heintze@hs-mittweida.de).