Begriffe und Abkürzungen

Begriffe des Bachelorstudienganges

  • Akkreditierung

Einem Studiengang wird mit der Akkreditierung durch eine Akkreditierungsagentur unter anderem bescheinigt, dass er aufgrund eines schlüssigen Konzeptes den AbsolventInnen die Berufsbefähigung vermittelt und die Qualitätsstandards für das Studienfach erfüllt. Der Bachelorstudiengang Soziale Arbeit der Hochschule Mittweida wurde am 24. Juli 2006 von der AHPGS (Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit e.V.) akkrediert.

  • Modul

Ein Modul ist eine Zusammenfassung von Stoffgebieten zu einer thematisch und zeitlich abgeschlossenen Einheit. Module können aus verschieden Lehr- und Lernformen, wie z.B. Vorlesungen, Übungen, Seminaren, bestehen. Sie können Inhalte eines Semesters umfassen, sich auch über mehrere Semester erstrecken. Module werden grundsätzlich mit einer Modulprüfung, die auch aus mehreren Prüfungsleistungen bestehen kann, abgeschlossen.

  • Lerneinheit

Thematische Einheit eines Moduls.

  • ECTS

European Credit Transfer System - Europäisches System zur Anerkennung und Übertragung von Credits (Leistungspunkten).

  • Credit

Credits (Leistungspunkte) sind ein Maß für das Arbeitspensum, dass für das Erreichen einer bestimmten Leistung nötig ist. Ein Credit entspricht einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Der Arbeitsaufwand ergibt sich aus der Lehrveranstaltungszeit, der Selbststudienzeit und der Zeit für Prüfungsvorbereitungen. Den einzelnen Modulen sind die Anzahl der zu vergebenden Credits zugeordnet. Credits werden nach dem erfolgreichen Abschluss eines Moduls vergeben. Unabhängig davon, mit welcher Note die Modulprüfung bestanden wurde, wird immer die volle Punktzahl vergeben. Bei einer nicht bestandenen Modulprüfung werden keine Credits vergeben.Im Rahmen des Bologna-Prozesses wurde die internationale Festlegung getroffen, dass ein Semester einem Arbeitspensum von 30 Credits entspricht.

  • Ah = Arbeitsstunden

Die Anzahl der Arbeitsstunden weisen das Arbeitspensum eines Moduls aus. Die Arbeitsstunden ergeben sich aus den Lehrveranstaltungsstunden, den Stunden des Selbststudiums und der Prüfungsvorbereitungen.

  • LVS = Lehrveranstaltungsstunden

Eine Lehrveranstaltungsstunde dauert 45 Minuten. Wie viele Lehrveranstaltungsstunden ein Modul umfasst, wird in der entsprechenden Spalte angezeigt.

  • SSZ = Selbststudienzeit

Die Arbeitsstunden, die im Selbststudium geleistet werden, z.B. in Form von Textarbeit, Recherchen, Gruppenarbeit, Prüfungsvorbereitungen, Verfassen von schriftlichen Prüfungsleistungen.

  • ABK = Anrechnung berufspraktisch erworbener Kompetenzen

Damit der Bachelor-Studiengang berufsbegleitend studierbar ist, d.h. das Arbeitspensum neben einer Berufstätigkeit annähernd zu bewältigen ist, umfasst das berufsbegleitende Studium 8 Semester und den Studierenden werden bereits erworbene berufspraktische Kompetenzen in einem Gesamtumfang von 40 Credits für das Bachelorstudium anerkannt.

  • SWS = Semesterwochenstunden

Semesterwochenstunden sind ein Maß für die Dauer von Vorlesungen, Seminaren oder anderen Lehrveranstaltungen. Eine Semesterwochenstunde entspricht der Zeit einer Veranstaltung, die in einem Semester (mit einer durchschnittlichen Vorlesungszeit von 15 Wochen) einmal wöchentlich eine Lehrveranstaltungsstunde (45 Minuten) dauert. Das heißt, eine Lehrveranstaltung, die wöchentlich angeboten wird und jeweils 2 Lehrveranstaltungsstunden umfasst, entspricht dann 30 Lehrveranstaltungsstunden und somit 2 Semesterwochenstunden.

Formen der Lehrveranstaltungen

  • PS = Praxisseminar

Eine Praxisseminar ist eine Lehrveranstaltung mit einer TeilnehmerInnenzahl von ca. 12 –  25 Studierenden.

  • S = Seminar

Ein Seminar ist eine Lehrveranstaltung mit einer TeilnehmerInnenzahl von ca. 25 – 50 Studierenden.

  • V = Vorlesung

Eine Vorlesung ist eine Lehrveranstaltung mit einer TeilnehmerInnenzahl von ca. 50 – 100 Studierenden.

Prüfungen

  • M = Modulprüfung

Module werden grundsätzlich mit einer Modulprüfung, die auch aus mehreren benoteten Prüfungsleistungen bestehen kann, abgeschlossen. Die Art der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Prüfungsordnung des Studiengangs und den entsprechenden Prüfungsregularien.

  • PVL = Prüfungsvorleistung

Prüfungsvorleistungen sind Studienleistungen, die erbracht werden müssen, um zur Modulprüfung zugelassen zu werden. Die Art der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Prüfungsordnung des Studiengangs.

  • Pl = Prüfungsleistung

Eine Prüfungsleistung, die benotet wird. Die Art der zu erbringende Prüfungsleistung ist in den Prüfungsregularien sowie in den Modulbeschreibungen festgehalten. Die verschiedenen Prüfungsleistungen werden jeweils mit Abkürzungen ausgewiesen.

  • Pl4 = Prüfungsleistung, mindestens Note 4

Eine Prüfungsleistung, die mindestens mit „ausreichend“ (4) bestanden werden muss, ist entsprechen ausgewiesen.

Prüfungsarten

Prüfungsleistungen sind als mündliche, schriftliche oder sonstige Prüfungsleistungen zu erbringen.

  • m = mündlich

Mündliche Prüfungsleistungen sind Prüfungsgespräche mit einer Dauer von 15 bis 45 Minuten. Die Dauer der mündlichen Prüfung ist in den Prüfungsregularien ausgewiesen, z.B.: m15’ ist eine mündliche Prüfung mit einer Dauer von 15 Minuten.

  • s = schriftlich

Schriftliche Prüfungsleistungen sind Klausuren, der zeitlicher Umfang ist festgelegt, z.B: s90’ ist eine Klausur mit einer Dauer von 90 Minuten.

  •  sn = sonstige Prüfungsleistung

Sonstige Prüfungsleistungen sind Projektarbeiten, Belegarbeiten, Präsentationen, Referate, Übungen, Praxisberichte, Moderation bzw. Anleitung einer Gruppe.

  • PA = Projektarbeit

In Projektarbeiten erfolgt durch die Studenten die systematische Bearbeitung eines vorgegebenen Themas über einen größeren begrenzten Zeitraum.

  • B = Beleg

Belegarbeiten sind selbständige schriftliche Arbeiten ohne Beschränkung der Hilfsmittel, in der theoretische und/oder experimentelle Erkenntnisse eines abgeschlossenen Teilgebietes zusammengefasst, ausgewertet und diskutiert werden (10-20 Seiten).

  • PT = Präsentation, R = Referat

Präsentationen/Referate sind selbständige mündliche Darstellungen theoretischer und/ oder experimenteller Ergebnisse mit Hilfe audiovisueller Medien vor einer Zuhörerschaft, bei denen die Studentin/ der Student die Kompetenz nachweisen soll, spezielle Fragestellungen aufbereiten und präsentieren zu können.

  • Ü = Übung

Übungen sind vertiefende Aufgaben oder die schriftliche Beantwortung einzelner Fragestellungen.

  • PB = Praxisbericht

Praxisberichte sind schriftliche Darstellungen des jeweiligen Praxisfeldes der Sozialen Arbeit.

  • Md = Moderation

Moderation und Anleitung einer Gruppe setzen eine Vorbereitungsskizze voraus, sowie die selbständige Durchführung einer Gruppensitzung von max. 90 Minuten.

  • BA = Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit ist eine schriftliche Arbeit, die das Studium abschließt.

Noten

Für jede Prüfungsleistung bzw. Modulprüfung wird eine Note mit den Bewertungen von „sehr gut“ (1) bis „nicht ausreichen“ (5) vergeben.

  • Wichtung Modulnote

Wenn sich eine Modulnote aus zwei oder mehr benoteten Prüfungsleistungen zusammensetzt, ist eine Wichtung für die Gesamtnote der Modulprüfung in den Prüfungsregularien ausgewiesen, z.B.:

  • Plsn/Ü
  • ½
  • Pl4sn/PT
  • ½

Die Modulprüfung setzt sich aus zwei sonstigen Prüfungsleistungen zusammen: einer Übung und einer Präsentation. Die Note für die Präsentation muss mindestens „ausreichend“ (4) sein. Beide Noten zählen ½, werden also addiert und durch 2 geteilt. Bei einer 2 für die Übung und einer 4 für die Präsentation wäre die Note für die Modulprüfung eine 3.

  • Wichtung Abschlussnote

Für den Bachelorabschluss wird eine Gesamtnote gebildet, die sich aus der Addition aller Noten der Modulprüfungen und des Bachelorprojektes entsprechend der ausgewiesenen Wichtung berechnet. Dabei ist die kleinste Einheit, die Note eines Moduls mit 5 Credits, diese Note zählt 1/36, die größeren Module sind entsprechend höher gewichtet.