Dr. phil. Romy Ebersbach

Als erste Absolventin des Fachbereiches Soziale Arbeit

an der Hochschule Mittweida (und nach unserer Kenntnis auch als erste eines Sozialwesens-Fachbereiches in Sachsen) hat Frau Romy Ebersbach im Rahmen des kooperativen Promotionsverfahrens der TU Dresden mit der Hochschule Mittweida erfolgreich das Verfahren abgeschlossen.
Sie promovierte mit dem Thema "'Hilfe zur Arbeit' nach dem Bundessozialhilfegesetz - eine wirkliche Chance oder wirklich nur eine Chance".
Betreut wurde die Arbeit an der Dissertation von Prof. Dr. Wolfgang Scherer.
Frau Ebersbach erlangte den akademischen Grad "doctor philosophiae" (Dr. phil.)
Der Fachbereich gratuliert erfreut über diesen Erfolg.

"HILFE ZUR ARBEIT" nach dem Bundessozialhilfegesetz –
eine wirkliche Chance oder wirklich nur eine Chance ?

- Eine Datenanalyse der drei sächsischen Großstädte Dresden, Leipzig und Chemnitz im Hinblick auf die praktische Umsetzung und ihre Wirksamkeit und daraus ableitbare Schlussfolgerungen -

Bearbeiter: Romy Ebersbach
Wissenschaftliche Betreuung:
Prof. Dr. Wolfgang Scherer (Hochschule Mittweida (FH) – University of Applied Sciences)
Prof. Dr. habil Lothar Böhnisch (TU Dresden)
Prof. Dr. Achim Trube (TU Dresden)
Tag der Einreichung (bei der Fakultät): 26.05.2003
Tag d. Verteidigung / Kolloquiums / Prüfung: 28.05.2004

Kurzfassung

Die Dissertation beschäftigt sich mit dem Thema "Hilfe zur Arbeit" nach dem BSHG. Grundsätzlich zielen alle mit Hilfe zur Arbeit im Zusammenhang stehenden Paragraphen des BSHG auf (Re-)Integration der Hilfeempfänger in den ersten Arbeitsmarkt und die Aktivierung der Selbsthilfekräfte. Unter Berücksichtigung der Zumutbarkeitskriterien geht die Bundesregierung von knapp einer Million benötigter Arbeitsplätzen aus, um alle in Frage kommenden Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Schaffung und Akquise dieser Arbeitsplätze sind Aufgaben der Kommunen. Die vorliegende Studie spiegelt wieder, wie die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz die Paragraphen 18 bis 20 und 25 des BSHG bis zum Jahr 2000 in ihre Praxis umsetzten und welche Schlüsse sich daraus für das Gelingen einer beschäftigungsorientierten kommunalen Sozialpolitik unter lokalen Bedingungen ableiten lassen. Im von mir untersuchten Zeitraum führten alle drei Städte Maßnahmen der "Hilfe zur Arbeit" durch. Jede der Kommunen entwickelte eigene Konzepte zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Zusammenfassend stelle ich fest, dass die Chancen auf einen Arbeitsplatz im Bereich des ersten Arbeitsmarktes, neben der direkten Einstellung mit Hilfe von Lohnkostenzuschüssen, im Anschluss an Maßnahmen mit Arbeitsvertrag am größten sind. Voraussetzung ist allerdings, dass der Hilfeempfänger ein Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Ich komme also mit Hilfe meiner Studie zu dem Ergebnis, dass "Hilfe zur Arbeit" nach dem BSHG für die Sozialhilfeempfänger lediglich eine äußerst geringe Chance darstellt, einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bekommen. Keinesfalls handelt es sich hierbei um eine wirkliche Chance und gleich recht nicht um ein Instrument, welches in der Lage ist Massenarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Die Mehrzahl der Hilfeempfänger findet auf diesem Weg keine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Quelle: nbn-resolving.de/urn:nbn:de:swb:14-1088577419546-11832